
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Erbringung von Dienstleistungen
Artikel 1: Gegenstand dieser Bedingungen
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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Erbringung von Dienstleistungen (im Folgenden die
„AGB“) gelten für den Verkauf von Reifen und Waren, die Montage und die Einlagerung von Fahrzeugreifen sowie für alle sonstigen Dienstleistungen, die von Alpha Pneus, einem luxemburgischen Unternehmen mit Sitz in 50A Rue des Bruyères L-1274 Howald, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter der Nummer B287106 (im Folgenden „das Unternehmen“).
Artikel 2: Annahme der AGB
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2.1 Der Kunde bestätigt, dass er vor der Bestellung von diesen AGB Kenntnis genommen hat.
2.2 Der Kunde erklärt, die vorliegenden AGB vorbehaltlos und uneingeschränkt zu akzeptieren.
2.3 Die Bestellung durch den Kunden setzt die vollständige und uneingeschränkte Annahme der vorliegenden AGB voraus.
Artikel 3: Bestellungen und Preise
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3.1 Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
3.2 Für die Bestellung gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung oder, falls dies nicht möglich ist, zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.
3.3 Die Preise für Reifen, verkaufte Waren und Dienstleistungen (Reifenmontage, Einstellungen, Reifenlagerung usw.) sind in Euro inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
3.4 Die auf der Website von Alpha Pneus, in Broschüren, Katalogen und anderen Werbematerialien angegebenen Preise gelten zum Zeitpunkt ihrer Einsichtnahme.
3.5 Alpha Pneus behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern.
Artikel 4: Zahlungsbedingungen
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4.1 Rechnungen sind bei Abholung der Ware bar, in bar oder per elektronischer Zahlung ohne Skonto zu begleichen.
4.2 Für gewerbliche Kunden sind Rechnungen innerhalb von fünfzehn Tagen entweder in bar, per Banküberweisung oder per elektronischer Zahlung ohne Skonto zu begleichen, es sei denn, es wurden individuell besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart.
4.3 Jeder Zahlungsverzug führt von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zur Anwendung eines Verzugszinses von 10 % pro Monat des Verzugs.
4.4 Im Falle einer gerichtlichen Klage wegen Zahlungsverzugs wird der Rechnungsbetrag um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % als Schadensersatz erhöht, mindestens jedoch um 200 €, zusätzlich zu den Verzugszinsen und den Verfahrenskosten, die in dieser Entschädigung nicht enthalten sind.
4.5 Alpha Pneus behält sich das Recht vor, bei Nichtzahlung einer oder mehrerer Rechnungen jegliche weiteren Arbeiten an den Fahrzeugen des Kunden zu verweigern und die Fahrzeuge bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungen zurückzuhalten.
Artikel 5: Lieferung – Frist und Stornierung
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5.1 Die Lieferfrist ist auf dem Bestellschein angegeben.
5.2 Bei einer Überschreitung der Lieferfrist um mehr als drei Monate hat der Kunde das Recht, seine Bestellung zu stornieren und die Rückerstattung der gezahlten Beträge zu verlangen.
5.3 Der Kunde muss sein Stornierungsrecht durch eine schriftliche Mitteilung entweder per Post an die Adresse des Firmensitzes von Alpha Pneus oder per E-Mail an die Adresse sav@alphapneus.lu geltend machen.
5.4 Die Mitteilung ist nur gültig, wenn sie die Absicht des Kunden, seine Bestellung wegen Überschreitung der in Punkt 5.2 vorgesehenen Frist zu stornieren, klar zum Ausdruck bringt und unter Androhung der Nichtigkeit die Referenznummer der stornierten Bestellung enthält. Möchte der Kunde mehrere Bestellungen stornieren, muss er für jede Bestellung einzeln seinen Willen zur Stornierung der Bestellung wegen Überschreitung der in Punkt 5.2 vorgesehenen Frist mitteilen.
5.6 Der Kunde kann die Bestellung nicht stornieren bzw. ist die Stornierung unwirksam, wenn Alpha Pneus dem Kunden zwischen dem Zeitpunkt der Überschreitung der in Artikel 5.2 vorgesehenen Frist und dem Zeitpunkt der Mitteilung des Kunden über seinen Stornierungswillen das tatsächliche Lieferdatum der Bestellung mitgeteilt hat.
5.7 Alpha Pneus haftet nicht für Lieferverzögerungen, und der Kunde kann diesbezüglich weder einen Schaden geltend machen noch Schadensersatzansprüche geltend machen.
5.8 Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse behält sich Alpha Pneus das Recht vor, Bestellungen ohne weitere Formalitäten und ohne vorherige Ankündigung zu stornieren.
Artikel 6: Reklamationsfrist
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6.1 Reklamationen bezüglich der am Fahrzeug des Kunden durchgeführten technischen Arbeiten müssen innerhalb von höchstens acht Tagen nach der Durchführung per E-Mail an die Adresse sav@alphapneus.lu gerichtet werden.
6.2 Jede Reklamation, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht wird, gilt als endgültig verfallen, auch wenn Alpha Pneus die Reklamation entgegennimmt und mit deren Bearbeitung beginnt.
6.3 Eine verspätet eingereichte Reklamation kann in keinem Fall eine Haftung von Alpha Pneus begründen.
6.4 Sollte Alpha Pneus trotz der Verjährung der Reklamation beschließen, in irgendeiner Weise zugunsten des Kunden auf diese Reklamation einzugehen, stellt dieses Vorgehen lediglich eine Kulanzleistung dar und keinesfalls ein Eingeständnis einer Haftung von Alpha Pneus für einen vom Kunden geltend gemachten Schaden.
6.5 Im Falle einer Reklamation innerhalb der in Punkt 6.1 vorgesehenen Frist wegen Uneinigkeit über die durchgeführten Arbeiten, wegen der Qualität derselben oder aus einem anderen triftigen Grund der Unzufriedenheit muss der Kunde das Fahrzeug nach Terminvereinbarung bei Alpha Pneus zur gemeinsamen Überprüfung vorführen.
6.6 Selbst in dringenden Fällen muss der Kunde Alpha Pneus vor jeglichem Eingriff am Fahrzeug, sei es durch den Kunden selbst oder durch einen Dritten, informieren und dabei den Ort angeben, an dem das Fahrzeug begutachtet werden kann. Dies ermöglicht es Alpha Pneus, den Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen und gegebenenfalls seinen Versicherer oder Sachverständigen hinzuzuziehen.
6.7 Liegt keine vorherige gemeinsame Bestandsaufnahme vor oder kann Alpha Pneus das Fahrzeug nicht vor einem Eingriff durch einen Dritten (mit Ausnahme des eventuellen Abschleppens des auf der öffentlichen Straße liegen gebliebenen Fahrzeugs) selbst oder durch seinen Sachverständigen untersuchen lassen, können gegenüber Alpha Pneus weder Kosten für den Eingriff eines Dritten noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Artikel 7: Haftung und Gewährleistung
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7.1 Alpha Pneus haftet für die vom Kunden in Auftrag gegebenen und von ihr durchgeführten Arbeiten.
7.2 Bei ihrem Einsatz werden alle von Alpha Pneus festgestellten Probleme am Fahrzeug, die nicht im Zusammenhang mit ihren Arbeiten stehen, dem Kunden gemeldet, damit dieser über die zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden kann. Hierbei handelt es sich um eine reine Mittelverpflichtung.
7.3 Entscheidet sich der Kunde, das Fahrzeug trotz eines gemeldeten Problems, das die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, weiter zu nutzen, kann Alpha Pneus das Fahrzeug zurückhalten, bis eine schriftliche Haftungsfreistellung unterzeichnet wurde.
7.4 Der Kunde übernimmt die Verantwortung für den Zustand seines Fahrzeugs, einschließlich dessen Ausrüstung.
7.5 Für die von Alpha Pneus verkauften Reifen gilt die gesetzliche Konformitätsgarantie sowie die Garantie gegen versteckte Mängel.
7.6 Die Garantie deckt keine normale Abnutzung ab und erlischt im Falle eines unbefugten Eingriffs durch Dritte, bei Fahrlässigkeit, mangelnder Wartung oder höherer Gewalt.
7.7 Um die Herstellergarantie in Anspruch nehmen zu können, muss die vollständige Bezahlung der Ware durch den Kunden, der diese Garantie in Anspruch nimmt, erfolgt sein.
7.8 Für jede Reklamation im Rahmen der Garantie muss der Kunde die beglichene Kaufrechnung vorlegen.
Artikel 8: Abfallentsorgung
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8.1 Alpha Pneus stellt die umweltgerechte Entsorgung von Reifen und Felgen in Rechnung.
8.2 Gebrauchte Artikel, die beim Austausch durch neue Teile nicht zurückgenommen werden, gelten ohne vorherige Ankündigung als Abfall. Alpha Pneus ist nicht verpflichtet, diese länger als 24 Stunden nach ihrem Austausch aufzubewahren.
Artikel 9: Eigentumsvorbehalt
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Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum von Alpha Pneus.
Artikel 10: Lagerung
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10.1 Alpha Pneus bietet einen kostenpflichtigen Lagerungsservice für Sommer-/Winterreifen und Sommer-/Winterräder an.
10.2 Alpha Pneus garantiert, dass die Lagerung mit größter Sorgfalt erfolgt. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
10.3 Alpha Pneus behält sich das Recht vor, die Reifen/Räder in einem externen Lager unterzubringen; der Kunde kann dem nicht widersprechen.
10.4 Die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bei der Abholung der Reifen/Räder bestätigt, dass diese ordnungsgemäß und ohne weitere Mängel übergeben wurden. Dies bedeutet, dass sie als vom Kunden angenommen gelten. Alpha Pneus haftet nicht für später festgestellte Mängel.
10.5 Wenn ein Kunde seine Reifen nicht abholt oder nicht auf ein Fahrzeug montieren lässt oder wenn er die Lagerkosten nicht innerhalb von zwei Saisonen bezahlt, behält sich Alpha Pneus das Recht vor, davon auszugehen, dass der Kunde seine Reifen/Räder aufgegeben hat.
10.6 In diesem Fall endet der Lagervertrag automatisch und Alpha Pneus wird Eigentümer der Reifen/Räder, ohne vorherige Ankündigung, Benachrichtigung oder Entschädigung.
10.7 Die Lagergebühr ist im Voraus, pro Saison, bei der Montage oder Abholung der Reifen oder Räder durch den Kunden zu entrichten.
10.8 Bei Nichtabholung oder Nichtmontage werden die Lagerkosten der vorangegangenen Saisons nach einer eventuellen Entsorgung der Reifen in Rechnung gestellt, einschließlich der damit verbundenen Kosten.
10.9 Der Kunde kann seine Reifen jederzeit nach Terminvereinbarung abholen, wobei der Termin mindestens drei Werktage im Voraus festgelegt werden muss.
10.10 Bei einer Unterbrechung der laufenden Saison der Einlagerung der Reifen bzw. Räder durch den Kunden bleiben die laufenden Lagerkosten vollständig fällig bzw. stehen Alpha Pneus zu.
Artikel 11: Haftung der Kunden und Zugang zu den Einrichtungen
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11.1 Die Kunden von Alpha Pneus sind für ihr Verhalten verantwortlich, wenn sie mit ihrem Fahrzeug auf dem Firmengelände fahren.
11.2 Aus Sicherheitsgründen ist es den Kunden nicht gestattet, die Werkstatt während laufender Arbeiten zu betreten.
11. 3 Jeder Kunde, der gegen die Regelung in Ziffer 11.2 verstößt, haftet allein für mögliche Schäden, die aus einem solchen Verhalten resultieren könnten, sei es für sich selbst, für sein Fahrzeug, für Dritte, für das Fahrzeug eines Dritten, für einen Mitarbeiter oder eine Führungskraft von Alpha Pneus, für ein Fahrzeug im Besitz von Alpha Pneus oder für die Einrichtungen von Alpha Pneus, wobei diese Aufzählung nicht erschöpfend ist.